Häufige Fragen

Behandlung und Kosten

 

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Kosten werden von privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker meist übernommen.

Bei der ersten Behandlung erfolgt grundsätzlich eine ausführliche Anamnese gemeinsam mit dem Patienten.
Die Kosten für alle Behandlungen hängen immer von dem zeitlichen Aufwand ab.

Hinweis auf Befreiung von Umsatzsteuerpflicht gemäß §4 Nr.14a UStG

 

Praxistage

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Hausbesuche nach Absprache